AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unseren Produkten liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
1. Geltungsbereich
Die Firma Accretio AG ist unter anderem im Bereich Telekommunikation tätig (Services unter Anycall.ch). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen bzw. Produkte aus dem Bereich Telekommunikation, die Accretio AG für seine Kunden erbringt bzw. seinen Kunden überlässt. Als Kunde gilt jede natürliche und juristische Person, die mit Accretio AG einen Vertrag abgeschlossen hat. Übrige Vertragsbestimmungen wie Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, Benutzerrichtlinien usw. gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Website http://www.anycall.ch publiziert.
2. Leistungen von Accretio AG
Accretio AG erbringt Leistungen im Bereich Telekommunikation gemäss separater Vereinbarung. Accretio AG erbringt die Leistungen sorgfältig gemäss AGB sowie übrigen Vertragsbestimmungen. Accretio AG kann zur Leistungserbringung jederzeit Dritte beiziehen bzw. beauftragen. Jede Haftung seitens Accretio AG für diese Dritte sowie für Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Kunde anerkennt, dass Leistungen nur bezogen werden können, wenn die erforderlichen technischen Voraussetzungen seinerseits erfüllt sind. Accretio AG entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und kann die Anmeldung eines Kunden wegen fehlender Voraussetzung oder auch ohne Begründung ablehnen.
3. Endgeräte
Sofern nicht anders vereinbart, sind alle dem Kunden während der Vertragsdauer überlassenen Geräte nur zum Gebrauch überlassen und bleiben vollständig Eigentum von Accretio AG. Der Versand der Endgeräte erfolgt auf Kosten und Gefahr/Verantwortlichkeit des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Falls nicht anders vereinbart, ist die Installation des Endgeräts Sache des Kunden. Für unsachgemässe Installation übernimmt Accretio AG keine Haftung. Die Versicherung des Endgeräts ist Sache des Kunden. Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung des Endgeräts. Bei Störungen muss der Kunde Accretio AG sofort benachrichtigen. Accretio AG sorgt für schnellstmöglichen Ersatz oder Reparatur und entscheidet nach eigenem Ermessen über Ersatz oder Reparatur. Der Kunde ist nicht befugt, ein Endgerät selbst oder durch Dritte reparieren zu lassen. Ein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Grundgebühren wegen Ausfall eines Endgeräts besteht nicht. Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung des Endgeräts und ist für den vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Verkauf, Überlassung oder Untermiete des Endgeräts ist untersagt. Jede andere als die vertraglich vereinbarte Verwendung des Endgeräts ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, wie auch das Öffnen des Gehäuses oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte. Kommt das Endgerät durch Diebstahl oder aus anderen Gründen abhanden, ist der Kunde verpflichtet, dies Accretio AG unverzüglich zu melden, damit die vereinbarten Leistungen sofort gesperrt werden können. Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die bis zur Sperrung anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. Accretio AG ist berechtigt, bei Vertragsverletzung durch den Kunden das Endgerät ausser Betrieb zu nehmen, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. Accretio AG behält sich vor, für Sperrung der Leistung, Ausserbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme des Endgerätes eine Gebühr zu verrechnen.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich die Dienstleistungen bzw. die Produkte im Rahmen der AGB und der anwendbaren schweizerischen und internationalen Gesetze zu nutzen und alle üblichen Sicherheitsvorkehrungen (siehe auch Ziffer 9. Sicherheit) einzuhalten. Er ist für eine fristgerechte Bezahlung dieser Nutzung (siehe Ziffer 5) verantwortlich. Der Kunde haftet für die Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen durch sich und/oder durch Dritte bzw. unbefugten Dritten selber. Der Kunde hält alle Vertragsdaten geheim, namentlich PIN-Codes, Passwörter, Benutzeridentifikationen usw. und ist bei Missachtung dieser Bestimmung für sämtliche daraus entstehenden Schäden haftbar. Der Kunde ist verpflichtet, Accretio AG seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben sowie alle Änderungen vorgängig schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Adresse des Standortes zu nennen, an dem das Endgerät eingesetzt wird. Dies um die korrekte Anwahl von Notfallnummern wie 118, 117 u.a. durch Accretio AG zu gewährleisten. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standorterkennung für die Anwahl von Notfallnummern nur vom genannten Standort aus möglich ist. Wird das Endgerät an einem anderen als diesem Standort eingesetzt, ist die Anwahl der korrekten Notfallnummer mit Standorterkennung nicht gewährleistet. In einigen Ländern ist eine Erlaubnis zum Betrieb von Internettelefonie erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, sich vor Inbetriebnahme des Accretio AG Services bei den zuständigen Behörden zu erkundigen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen und verbindlichen Preise sind unter http://www.anycall.ch publiziert. Vorbehalten sind anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Accretio AG. Accretio AG kann die Preise jederzeit ändern und teilt dies dem Kunden rechtzeitig mit. Sollte der Kunde durch Preisänderungen erheblich benachteiligt werden, kann er den Vertrag per Inkrafttreten der Änderung künden. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise. Nutzungsunabhängige Gebühren, wie z. B. Grundgebühren, bleiben auch bei gesperrten Dienstleistungen geschuldet. Accretio AG kann bei Zweifel an der Einhaltung der Zahlungsbedingungen vom Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen. Der Kunde bezahlt die Rechnungen für die erbrachten Dienstleistungen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist oder dem angegebenen Fälligkeitsdatum. Wird keine Zahlungsfrist oder eines Fälligkeitsdatums erwähnt, ist die Rechnung bis 30 Tage ab Datum der Rechnungsstellung zu begleichen. Der Kunde kann bis zum Fälligkeitstermin schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Die Rechnung muss trotz Einwänden vollständig und termingerecht beglichen werden. Falls die Einwände von Accretio AG akzeptiert werden, erstattet sie die bemängelte Leistung in dem von ihr akzeptierten Umfang zurück. Mit Ablauf der Zahlungsfrist bzw. des Fälligkeitsdatums befindet sich der Kunde automatisch, d.h. ohne Mahnung, im Verzug. Accretio AG ist berechtigt, die Dienstleistung sofort zu unterbrechen und nach Ablauf der 1. Mahnung den Vertrag fristlos, ohne weitere Meldung zu beenden. Der Kunde muss die von ihm benutzten Endgeräte an Accretio AG retournieren oder Accretio AG Zugang zur Deinstallation gewähren. Accretio AG behält sich vor, eine Mahngebühr zu erheben und für Sperrung der Leistung, Ausserbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme des Endgerätes eine Gebühr zu verrechnen.
6. Vertragsbegin, Dauer und Kündigung
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald Accretio AG die Anmeldung des Kunden akzeptiert hat, in jedem Fall jedoch mit Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vertragsdauer unbestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag jederzeit von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf das Monatsende gekündigt werden. Falls eine Mindestvertragsdauer vereinbart ist und der Kunde den Vertrag vor Ablauf kündigt, muss er Accretio AG das bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldete Entgelt bezahlen, selbst wenn er die Dienstleistung nicht mehr nutzt.
7. Vertragsänderung
Accretio AG kann AGB, Preise und Dienstleistungen jederzeit ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in geeigneter Form und unter Bekanntgabe des Gültigkeitstermins mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung erheblich benachteiligt sein, so hat er das Recht, die Dienstleistung per Inkrafttreten der Änderung zu künden. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.
8. Datenschutz
Accretio AG hält sich im Umgang mit Kundendaten an die gemäss Schweizer Recht geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Accretio AG darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, z.B. Serviceverbesserung, Kundendienst, Inkasso usw., Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben. Accretio AG darf Kundendaten zu Marketingzwecken für sich und ausgewählte Partnerfirmen verwenden.
9. Sicherheit
Accretio AG unternimmt geeignete Massnahmen, um eine maximale Sicherheit im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kunden zu gewährleisten. Accretio AG kann jedoch keine Gewährleistung dafür abgeben, dass ihre Dienstleistungen frei von Viren, Würmern, Trojanern usw. sind. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Internet nicht sicher ist, insbesondere, dass unerlaubte Eingriffe auf sein Computersystem durch Dritte vorkommen können. Der Kunde trifft die notwendigen Massnahmen zur Verhinderung solcher Eingriffe und unterlässt alle Aktivitäten, welche System- und Netzwerksicherheit gefährden können. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften gilt als Vertragsverletzung. Für jeden in diesem Zusammenhang entstehenden direkten oder indirekten Schaden, ist eine Haftung durch Accretio AG ausgeschlossen.
10. Illegale, missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet bei der Nutzung der Accretio AG Dienstleistungen, die AGB, übrige Vertragsbestimmungen und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Dienstleistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Accretio AG behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts auf Missbrauch oder Verstösse gegen das Gesetz, diese AGB oder übrige Vertragsbestimmungen, die Dienstleistungen ohne Weiteres einzustellen und allfällige rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten.
11. Haftung
Accretio AG steht gegenüber ihren Kunden für die vertragsgemässe Erbringung qualitativ hochstehender Dienstleistungen ein. Das Ausbleiben von Störungen und Unterbrüchen bzw. die jederzeitige unterbruchfreie Verfügbarkeit kann Accretio AG jedoch nicht garantieren. Im rechtlich zulässigen Umfang wird hiermit gleichzeitig jegliche Haftung für direkte und indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wegbedungen. Accretio AG haftet nicht für Schäden, infolge höherer Gewalt, wie Naturereignisse von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall, Spamming, Hacking, VoIP-Fraud usw. Im Weiteren übernimmt Accretio AG keine Garantie dafür, dass das von ihr benutzte Netz stets frei von unerlaubten Zugriffen und Abhöraktionen ist. Für die Qualität und Zuverlässigkeit der von Dritten bezogenen Dienstleistungen, übernimmt Accretio AG keine Haftung. Die Haftung wird jedenfalls auf maximal Fr. 5000.00 pro Schadensereignis beschränkt.
12. Geistiges Eigentum und andere Rechte
Accretio AG gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung an den von Accretio AG zur Verfügung gestellten Dienstleistungen gemäss AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Eigentums- oder Immaterialgüterrechte stehen unverändert Accretio AG zu.
13. Sonstige Vereinbarungen
Der Kunde kann den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Accretio AG übertragen. Accretio AG ist berechtigt den Vertrag oder einzelne Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden für den Vertrag bedürfen der schriftlichen Form. Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Accretio AG auf das Verrechnungsrecht.
14. Schlichtungsstelle, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) bei zivilen Streitigkeiten zwischen Kunden und den beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemeldeten Anbieterinnen, welche diese miteinander nicht zufriedenstellend lösen können, vermittelt. Auf das Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Bern. Zwingende Gerichtsstände sind vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Accretio AG (Stand Dezember 2016)